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Verbesserungsbeiträge Wasser

Um die Trinkwasserversorgung aufrecht zu erhalten, baut die Gemeinde Buch aktuell einen Brunnen im Urbansholz. Außerdem wird eine neue, größere Wasserreserve in Oberbuch gebaut. Im Zuge dieser Baumaßnahmen wird stellenweise das Leitungsnetz und der Notverbund mit Pastetten verbessert. Für dieses Maßnahmenpaket fallen geschätzte Kosten von 3.858.500 € netto an. Da die Gemeinde keinen finanziellen Spielraum hat, werden diese Kosten vollständig auf die Haus- und Grundstücksbesitzer umgelegt. Dies geschieht durch zwei Vorauszahlungen im Jahr 2026 und 2028. Nach Abschluss der Baumaßnahmen gibt es eine Endabrechnung.

Beitragsrechner

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 2 Stockwerke mit Keller

Grundstücksfläche: 700 qm
700 x 1,9646 € = 1.375,22 €

Geschossfläche:
Grundfläche Haus: 134 qm
3 x 134 qm = 402 qm
Geschossfläche gesamt: 402 qm
402 x 9,1256 € = 3.668,49 €

Verbesserungsbeitrag gesamt
1.375,22 € + 3.668,49 € = 5.043,71 €
5.043,71 € + 958, 30 € MwSt. =
6.002,02 €

Häufig gestellte Fragen

Was sind Verbesserungsbeiträge?

Verbesserungsbeiträge sind gemäß Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung (in unserem Fall der Wasserversorgung) ein Vorteil entsteht.

Können sich die Investitionskosten in Höhe von 3,86 Mio. € noch verändern?

Für Brunnenbau, Neubau Wasserreserve und Ertüchtigung des Leitungsnetzes sind derzeit geschätzte Kosten von 3.858.598 € veranschlagt. Hierbei handelt es sich um eine Kostenschätzung, der noch keine konkrete Planung zugrunde liegt. Einzelne investive Nebenkosten, insbesondere Grunderwerb, Flurentschädigungen und Gestattungen sind in der Schätzung noch nicht berücksichtigt.

Welche Grundstücke sind beitragspflichtig?

Ein Verbesserungsbeitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte (auch landwirtschaftlich) bzw. gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, die ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgung haben oder tatsächlich angeschlossen sind.

Wer ist Beitragspflichtiger?

Beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Im Falle der Vorauszahlung ist Beitragspflichtig, wer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist

Wie wird der Verbesserungsbeitrag errechnet?

Der Verbesserungsbeitrag errechnet sich nach der Grundstücks- und nach der Geschossfläche.

Grundstücksfläche: Beitragsfähige Grundstücke werden mit der gesamten Fläche herangezogen. Die Grundstücksfläche wird auf 2.500 m2 begrenzt (so genannte übergroße Grundstücke).

Geschossfläche: Die Geschossfläche wird anhand der Außenmaße der ausgebauten Geschosse eines Gebäudes berechnet. Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. Das Dachgeschoss wird mit einberechnet, soweit es ausgebaut ist. Gebäude oder Gebäudeteile, die nach ihrer Nutzung keinen Bedarf zum Anschluss an die Wasserversorgung haben, werden nicht herangezogen. Das gilt nicht, wenn ein Wasseranschluss tatsächlich besteht. Bei unbebauten Grundstücken werden zunächst 25% der Grundstücksfläche als fiktive Geschossfläche angesetzt. Bei übergroßen Grundstücken werden maximal 3 Geschosse berechnet.

Wann wird der Verbesserungsbeitrag fällig? Werden Vorauszahlungen erhoben?

Der Verbesserungsbeitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids zur Zahlung fällig. Durch Beschluss des Gemeinderats werden zwei Vorauszahlungen erhoben. Die erste Ratenzahlung in Höhe von 50 % wird Ende 2026 fällig, die zweite Rate in Höhe von 20 % im Jahr 2028.

Bitte beachten Sie, dass trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs (Widerspruch bzw. Klage) die Forderung zum angegebenen Zeitpunkt fällig wird.

Der Beitrag kann nicht beglichen werden. Ist eine Stundung möglich?

Sollte eine rechtzeitige Zahlung nicht möglich sein, kann Antrag auf Stundung gestellt werden. Dann kann beispielsweise eine Ratenzahlung gewährt werden. Für die Dauer der Stundung müssen allerdings Zinsen erhoben werden.

Ist es möglich die Kosten auf die Gebühren umzulegen? Welche Vorteile bietet der Verbesserungsbeitrag?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Gebührenfinanzierung. Jedoch müssten in diesem Fall alle Investitionskosten über einen langen Zeitraum über Kredite vorfinanziert werden. Dies würde zu einer enormen Zins- und Tilgungsbelastung führen, die wiederum von allen Gebührenpflichtigen durch deutlich höhere Gebühren finanziert werden müssten. Auch hat die Gemeinde die finanziellen Spielräume nicht, um in Vorleistung zu gehen. Daneben werden zu Verbesserungsbeiträgen auch unbebaute Grundstücke sowie Leerstände herangezogen.

Es ist möglich, dass nach Abschluss der Baumaßnahmen, bei der Endabrechnung, ein Teil der Kosten über Verbrauchsgebühren abgerechnet wird. Dies müsste vom Gemeinderat beschlossen werden.